NOCH KEINE WAHLBENACHRICHTIGUNG ERHALTEN?

Kein Grund zur Sorge – auch ohne Benachrichtigung kann gewählt werden.

1.  Am Wahltag mit dem Personalausweis, der die aktuelle Adresse enthält, ins Wahllokal und dort mit dem vorliegenden Wählerverzeichnis abgleichen lassen. Wenn alles passt, erhält man auch so die Unterlagen mit dem Stimmzettel. Wo sich das entsprechende Wahllokal befindet, lässt sich  per Mail wahlen(@)senden-westfalen.de oder telefonisch unter 02597 699 bei der Gemeindeverwaltung herausfinden.

2. Briefwahlunterlagen können zu den regulären Rathaus-Öffnungszeiten im Wahlbüro unter Vorlage des Personalausweises beantragt werden. Dies muß spätestes bis zum 13. Mai, 18 Uhr erfolgt sein.Bei unterschriebener Vollmacht können auch für andere Personen Unterlagen mitgenommen werden. 

Außerdem können die Briefwahlunterlagen auch ohne Wahlbenachrichtigung online unter www.senden-westfalen.de/landtagswahl beantragt werden. Dies muss jedoch spätestens bis zum 12. Mai, 8 Uhr passieren.

Damit die Stimme zählt, müssen die roten Briefwahlumschläge am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein.

Foto: CDU / Christiane LangFoto: CDU / Christiane Lang