Zu einer Sondersitzung begrüßte Fraktionsvorsitzender Sascha Weppelmann die Vertreter der CDU Fraktion im Arbeitskreis Soziales, um die sich aktuell zuspitzenden sozialen Themen der Gemeinde Senden intensiv besprechen zu können. Für erheblichen Diskussionsstoff sorgten die aktuellen Zahlen der Bezirksregierung Arnsberg, nach denen eindeutig belegt ist, dass die Flüchtlinge in NRW ungerecht verteilt sind. Bei den Zuteilungen werden der ländliche Raum und Gemeinden wie Senden viel stärker in Anspruch genommen, als Städte wie Duisburg und Düsseldorf, die bis zu 40 % weniger als die vereinbarte Aufnahmezahl unterbringen.
Dazu kommt noch eine finanzielle Benachteiligung, da das Land so tut, als ob alle Kommunen die gleiche Quote erfüllt hätten. Diese Ungleichverteilung macht sich natürlich auch vor Ort bemerkbar. Nach wie vor ist es erklärtes Ziel der Sendener Christdemokraten, dass eine Unterbringung von Flüchtlingen in Turnhallen vermieden werden soll. Ratsmitglied Rolf Laukemper betonte nochmals, dass möglichst eine dezentrale Unterbringung in allen Ortsteilen erreicht werden soll, damit eine Integration der Flüchtlinge mit Bleiberecht leichter gelingen kann. Für das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl bei Verfolgung gibt es keine Obergrenze, jedoch gibt es sehr wohl eine Grenze der Leistungsfähigkeit aller helfenden Kräfte, was auch Josef Schulze Mönking betonte. Der Sprecher der CDU im Sozialausschuss Alfons Hues ergänzte, dass schon der Artikel 1 des Grundgesetzes ebenso wie christliche Nächstenliebe es gebietet, den Hilfesuchenden in Lebensgefahr zu helfen. Dazu gehört neben einer menschenwürdigen Unterbringung auch die Betreuung und vor allem Sprachunterricht sowie die Möglichkeit durch Arbeit, um so eine Integration vor Ort gelingen zu lassen, wie Werner Hohmann und Ulrich Röttger unisono betonten. Einige der Anwesenden sind bereits in verschiedenen Bereichen der Flüchtlingsbetreuung aktiv, z.B. im Sprachunterricht oder Kochkurs, wissen also wovon sie sprechen, wenn sie anmerken, dass Flüchtlingshilfe und Gemeinde überaus stark beansprucht sind und eine Grenze der Leistungsfähigkeit abzusehen ist. Umso wichtiger ist es, dass Asylanträge derjenigen ohne Bleibeperspektive sehr schnell bearbeitet werden und -bei Vorliegen der Voraussetzungen- auch notwendige Abschiebungen vorgenommen werden. Nur so erreichen die Anstrengungen für eine Integration vor Ort diejenigen, die auch dauerhaft integriert werden können. Land und Bund sind gefordert, die Voraussetzungen zu schaffen, damit alle, die sich dankenswerter Weise in der Flüchtlingshilfe engagieren, nicht überfordert werden.